BGH vom 26.07.2018: Infinus Berater haften wegen Falschberatung
Das OLG Braunschweig in der Vorinstanz hatte in einer sehr sorgsam begründeten Entscheidung darauf hingewiesen, dass es die gängige Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte zur angeblich fehlenden Haftung von Infinus Vermittlern nicht teilt. Der Bundesgerichtshof hat die Nichtzulassungsbeschwerde des Infinus Vermittlers nunmehr rechtskräftig zurückgewiesen. Unsere Mandantin kann sich über einen Rückfluss von 150.000 Euro freuen.