OLG Braunschweig vom 15.04.2015: Helaba Dublin International erklärt Anerkenntnis in Sachen Montranus I
Das Oberlandesgericht Braunschweig ist vorliegend der ganz h.M. gefolgt, wonach die von der Beklagten verwendete Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Eine Verwirkung schloss der Senat aus. Die Beklagte müsse darlegen, wieso sie aufgrund ihrer Bilanzierungspraxis der Auffassung war, der Kläger werde auch künftig sein Widerrufsrecht nicht ausüben. Zu einem entsprechenden Vortrag sah sich die Beklagte nicht in der Lage.