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Banken droht Klageflut auch bei offenen Immobilienfonds
Viele Anleger, die in offene Immobilienfonds investiert haben, kommen aktuell nicht an ihr Geld, weil Fonds mit einem Gesamtvolumen von 24 Mrd. Euro geschlossen wurden. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in zwei Verfahren gegen die Commerzbank entschieden, dass die Banken Anleger über die Möglichkeit einer Rücknahmeaussetzung von Anteilen ungefragt aufklären mussten (BGH, Urt. v. 29.04.2014, XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13). Gegen diese Pflicht haben Banken in der Vergangenheit flächendeckend verstoßen, weil die Schließung eines offenen Fonds lediglich als fernliegendes theoretisches Risiko angesehen wurde. Nunmehr können Anleger im Falle unterbliebener Aufklärung Schadensersatz verlangen und auf Rückabwicklung des Anteilskaufs klagen.