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BGH vom 14.07.2016: Projekt Rentenvorsorge scheitert endgültig vor dem BGH

Das Vertragsmodell der Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG mit Sitz in Langenhagen ist endgültig gescheitert. Die von uns vertretenen Mandanten waren auch in dritter Instanz vor dem Bundesgerichtshof (V ZR 258/15) erfolgreich und können sich über rund 170.000 Euro Schadensersatz freuen. Sie hatten im Jahre 2008 eine fremdvermietete Wohnung im Encke Carree in Magdeburg erworben. In ihrem Kaufangebot hatten sich unsere Mandanten für mehrere Wochen an ihr Angebot gebunden. Mit dem Fristablauf sollte zwar ihre Bindung an das Angebot enden, das Angebot gleichwohl bis zu einem Widerruf fortbestehen. Eine solche Verlängerungsklausel ist unzulässig. Betroffene Erwerber können nunmehr Rückabwicklung des Kaufvertrages fordern.