Das Landgericht Braunschweig hat die Credit Suisse unter dem 11.03.2015 (5 O 1409/14 (221) wegen Vermittlung von insgesamt vier Fondsbeteiligungen an ihren beiden Hausprodukten CS Venture I und CS Venture II sowie an den Fonds H.F.S. Immobilienfonds Europa 3 und BVT Life Bond Fund II Dynamic zu vollständiger Rückabwicklung des Erwerbs verurteilt. Die Beteiligungen wurden in den Jahren 2004 bis 2007 vertrieben. Die Credit Suisse habe nach Vernehmung ihrer Kundenberater nicht den Beweis führen können, dass die Klägerin auch in Kenntnis der (ihr verschwiegenen) erheblichen kick backs gleichwohl eine Beteiligung eingegangen wäre. Mit dem Urteil folgt das Landgericht Braunschweig der gefestigten Rechtsprechung des BGH zur Beweislastverteilung in kick back Fällen.
Aufgrund der erfolgreichen Rückabwicklung kann sich unsere Mandantin über insgesamt 115.000 Euro Schadensersatz freuen.