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LG Braunschweig vom 14.01.2015: Nord/LB verliert gegen erfolgreiche Unternehmerin wegen nicht offengelegter kick backs bei MPC Deepsea Oil Explorer

In diesem Verfahren erlitt die Nord/LB eine erneute Prozessniederlage wegen Nichtaufklärung über kick-backs. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass die Berater der Nord/LB selbst nichts von Rückvergütungen der Fondsgesellschaft an die Nord/LB wussten. Dann aber konnten sie ihre Kunden hierüber auch nicht aufklären. Die Entscheidung des Gerichts bejaht ein Organisationsverschulden der Bank, wenn diese es unterlässt, ihre eigenen Mitarbeiter aufzuklären.

Die Nord/LB hatte die von uns vertretene Klägerin (eine erfolgreiche Kauffrau) bei Zeichnung im Jahre 2007 nicht über die Höhe der Rückvergütungen aufgeklärt, die sie von der Fondsgesellschaft MPC Deepsea Oil Explorer erhalten hatte. Obwohl die Nord/LB im Prozess wiederholt darauf hinwies, dass eine ordnungsgemäße Aufklärung erfolgt sei, bestätigte sich dies in der Beweisaufnahme nicht. Gegenteilig bekundete der als Zeuge vernommene Mitarbeiter der Bank, seinerzeit hätten die Berater der Nord/LB von Rückvergütungen nichts gewusst. Das LG Braunschweig gab deshalb der Klage mit Entscheidung vom 14.01.2015 (5 O 2474/13 (170)) statt.

Dieser Entscheidung dürfte angesichts der eindeutigen Bekundung eines Mitarbeiters Bedeutung auch für andere Fälle zukommen. Es ist danach generell davon auszugehen, dass Mitarbeiter der Nord/LB ihrer Aufklärungspflicht wegen Organisationsverschuldens der Bank nicht nachgekommen sind.