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LG Braunschweig vom 14.01.2015: Vergleich mit bundesweit tätigem Finanzvermittler in Sachen Reefer Flottenfonds

Der Finanzvermittler hatte im Jahre 2006 eine Beteiligung am Reefer Flottenfonds empfohlen, der kurz vor dem wirtschaftlichen Aus steht. Es konnte dargelegt werden, dass der Fondsprospekt fehlerhaft ist und zudem die für die Frage der Innenprovisionen (im Gegensatz zu kick backs) maßgebliche Grenze von 15% überschritten war, bei deren Überschreiten ein Vermittler ungefragt über die Weichkostenanteile aufzuklären hat.

Der bundesweit tätige Finanzvermittler hatte im Jahre 2007 eine Beteilung am Reefer Flottenfonds zum Kauf empfohlen. Die erwarteten Ausschüttungen blieben aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fondsbeteiligung wirtschaftlich nahezu wertlos ist. Der Finanzvermittler verpflichtete sich zum Ersatz des Schadens in Höhe von 75%. Zusätzlich darf unser Mandant die Beteiligung behalten (Landgericht Braunschweig, Az. 5 O 417/14).