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LG Braunschweig vom 14.01.2015: Vergleich mit bundesweit tätigem Finanzvermittler in Sachen Reefer Flottenfonds
Der bundesweit tätige Finanzvermittler hatte im Jahre 2007 eine Beteilung am Reefer Flottenfonds zum Kauf empfohlen. Die erwarteten Ausschüttungen blieben aus. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Fondsbeteiligung wirtschaftlich nahezu wertlos ist. Der Finanzvermittler verpflichtete sich zum Ersatz des Schadens in Höhe von 75%. Zusätzlich darf unser Mandant die Beteiligung behalten (Landgericht Braunschweig, Az. 5 O 417/14).