Das Landgericht Braunschweig hat die Credit Suisse unter dem 24.11.2015 (5 O 2621/14) erneut wegen Vermittlung einer Fondsbeteiligung an der IVG Euro Select Balanced Portfolio UK zu vollständiger Rückabwicklung des Erwerbs verurteilt. Die Beteiligung wurde im Jahre 2007 vertrieben. Nach der Zeugenaussage des Bankberaters stand fest, dass die Credit Suisse nicht über das Risiko der wieder auflebenden Kommanditistenhaftung aufgeklärt hatte. Zugleich war unstreitig geblieben, dass die Credit Suisse die Anleger nicht über Rückvergütungen aufgeklärt hatte. Mit dem Urteil folgt das Landgericht Braunschweig der gefestigten Rechtsprechung des BGH zur Beweislastverteilung in Rückabwicklungsfällen.
Aufgrund der erfolgreichen Rückabwicklung kann sich unser Mandant über insgesamt 54.000 Euro Schadensersatz freuen.