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LG Göttingen vom 10.11.2014: Vergleich mit deutscher Großbank über Rückabwicklung DCSF Nr. 4 (Objekt Stuttgart) und DF Erste Asien
In diesem Prozess hatten wir die fehlende Risikoaufklärung sowie die unterlassene Aufklärung über die von der Bank vereinnahmten Provisionen geltend gemacht. Die Bank war darum bemüht, eine Beweisaufnahme zu vermeiden.