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LG Göttingen vom 10.11.2014: Vergleich mit deutscher Großbank über Rückabwicklung DCSF Nr. 4 (Objekt Stuttgart) und DF Erste Asien

Eine deutsche Großbank hat sich am 10.11.2014 vor dem Landgericht Göttingen (4 O 204/13) verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 80% an unseren Mandanten zu zahlen. Streitgegenständlich war der Erwerb von Fondsbeteiligungen an der DCSF Nr. 4 (Objekt Stuttgart) und DF Erste Asien.

In diesem Prozess hatten wir die fehlende Risikoaufklärung sowie die unterlassene Aufklärung über die von der Bank vereinnahmten Provisionen geltend gemacht. Die Bank war darum bemüht, eine Beweisaufnahme zu vermeiden.