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LG Hannover vom 02.04.2015: Projekt Rentenvorsorge scheitert vor Gericht

Mit Urteil vom 02.04.2015 (16 O 20/14) hat das Landgericht Hannover die Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG sowie verbundene Unternehmen zum Schadensersatz verurteilt. Zugrunde lag der Verkauf einer Wohnung im sog. Encke-Carre (Beimsstraße/Hohendodeleber Straße) in Magdeburg. Die ahnungslosen Käufer hatten eine Wohnung weit unter Wert von der Rechtsvorgängerin der Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG (der Projekt Rentenvorsorge GbR) erworben. Zum Verhängnis wurde dem Projekt Rentenvorsorge eine vorformulierte Vertragsklausel im notariellen Kaufvertrag, die das Landgericht als unwirksam qualifizierte.

 

Mit Hinweisbeschluß vom 14.08.2015 (4 U 69/15) hat das Oberlandesgericht Celle angekündigt, die Berufung zurückzuweisen.

Das Projekt Encke-Carre (ein sanierter Kasernenkompex in Magdeburg) war seit dem Jahr 2007 im Vertrieb und wurde für viele Erwerber von Wohnungseigentum ein Groschengrab. Die prognostizierten Mieten waren nicht erzielbar. Der Zins- und Tilgungsdienst gegenüber der finanzierenden Bank musste gleichwohl geleistet werden. Unter dem Strich bedeutete dies für unsere Mandanten, jeden Monat mehrere Hundert Euro zuschießen zu müssen.

Das Landgericht Hannover gab der Klage auf Rückabwicklung gegen die Projekt Rentenvorsorge GmbH & Co. KG in vollem Umfang statt. Die Kläger dürfen sich nunmehr über rund 170.000 Euro freuen und sind ihre Wohnung im Encke-Carre los. Die Beweisaufnahme des Gerichts förderte interessante Tatsachen zutage, aufgrund derer auch andere Käufer von Wohnungen im Encke-Carre Hoffnung schöpfen dürfen.