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LG Hannover vom 29.10.2014: Deutsche Großbank vergleicht sich bei CS Venture II, HCI Real Estate Growth I USA, HCI Real Estate BRIC und Schifffahrtsgesellschaft Coburg

Nach mehreren Prozessniederlagen vor den Landgerichten Braunschweig und Hannover hat sich eine deutsche Großbank mit Blick auf die Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen für die Fonds CS Venture II, HCI Real Estate Growth I USA, HCI Real Estate BRIC und Schifffahrtsgesellschaft Coburg zu vergleichen. Unsere Mandantin erhält 62.500,00 Euro Schadensersatz und darf zusätzlich die Fondsbeteiligungen behalten. Wirtschaftlich entspricht dies einem Vergleich von etwa 70% zugunsten unserer Mandantin (11 O 366/13).

Das Landgericht Hannover hatte der Bank in der mündlichen Verhandlung vom 29.10.2014 aufgegeben, die Höhe sämtlicher Provisionen offenzulegen, die sie aus der Vermittlung der Fondsbeteiligungen erhalten hat. Nur dann sei ihrem Antrag, die Klägerin zur Frage einer angeblich nicht bestehenden Kausalität zwischen unterlassener Aufklärung und Zeichnung der Beteiligungen zu vernehmen. Auch müsse die Bank bei geschlossenen Fondsbeteiligungen über das Risiko aufklären, dass reine Liquiditätsausschüttungen vom Anleger zurückzuzahlen seien (§ 172 Abs. 4 HGB). Dies jedenfalls bei einem eingetragenen Haftkapital des Anlegers von 10% oder mehr.