Das OLG Braunschweig (9 U 13/15) hat die erstinstanzliche Verurteilung der Nord/LB wegen Rückabwicklung einer Beteiligung am Zweiten Reefer Flottenfonds und des Fonds Santa-P Schiffe bestätigt. Der Kläger, ein erfolgreicher Bauingenieur, erwarb im Jahre 2007 Fondsbeteiligungen am Zweiten Reefer Flottenfonds und an den Ein-Schifffahrtsgesellschaften MS Santa Pamina, Placida, Pelagia und Petrissa. Der Kläger war nicht darüber aufgeklärt worden, dass für die Vermittlung beider Fonds mehr als 15% Vertriebskosten angefallen sind.
Der Senat befasst sich in seiner Entscheidung sehr eingehend mit der Frage, wie der Vertriebskostenanteil zu berechnen ist. Die Nord/LB hatte vorgetragen, die Vertriebskosten seien auf die Gesamtinvestitionskosten zu beziehen, während der Kläger der Auffassung war, dass Bezugsgröße nur das eingeworbene Kommanditkapital sein könne. Der Senat ist dieser Auffassung des Klägers beigetreten.
Der Kläger erhält rund 80.000 Euro von der Nord/LB als Schadensersatz und ist aller Risiken auf Rückzahlung geleisteter Ausschüttungen ledig.