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OLG Naumburg vom 06.02.2015: Anerkenntnisurteil gegen Commerzbank wegen Rückabwicklung Schiffsfonds Nautilus und Naurata

In erster Instanz vor dem LG Magdeburg wurde die Klage unseres Mandanten auf Rückabwicklung der Schiffsfonds Nautilus (MS Nedlloyd Adriana KG) und Naurata (MS Nedllod Valentina) noch vollständig abgewiesen. In der Berufungsverhandlung vor dem OLG Naumburg drehte sich dieses Ergebnis nach einer Beweisaufnahme ins Gegenteil um. Die inzwischen aus den Diensten der Commerzbank ausgeschiedene Mitarbeiterin, die als Zeugin vernommen wurde, bestätigte den Vortrag ihrer früheren Arbeitgeberin zur Aufklärung über kick backs nicht. Um ein Berufungsurteil zu verhindern, ergriff die Commerzbank die Flucht nach vorn und erkannte die Klagforderung in vollem Umfang an (5 U 221/14).

Ein Anerkenntnisurteil gegen den in erster Instanz noch erfolgreichen Beklagten im Berufungsrechtszug ist eine Rarität. Vorliegend ließ sich nachweisen, dass die Commerzbank im Prozess falsche Angaben zur Aufklärung über kick backs gemacht hatte. Im internen Netzwerk der Commerzbank lassen sich die Notizen der Mitarbeiter für Altfälle auch heute noch einsehen. Hieraus ergab sich, dass die Mitarbeiterin im Jahre 2008 nur über die Höhe der Provisionen gesprochen hatte, nicht aber darüber, dass diese an die Commerzbank gingen. Zudem ließ sich ein relevanter Fehler im Beteiligungsprospekt zur Höhe der in den Vertrieb fließenden Provisionen aufzeigen.