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OLG Naumburg vom 06.02.2015: Anerkenntnisurteil gegen Commerzbank wegen Rückabwicklung Schiffsfonds Nautilus und Naurata
Ein Anerkenntnisurteil gegen den in erster Instanz noch erfolgreichen Beklagten im Berufungsrechtszug ist eine Rarität. Vorliegend ließ sich nachweisen, dass die Commerzbank im Prozess falsche Angaben zur Aufklärung über kick backs gemacht hatte. Im internen Netzwerk der Commerzbank lassen sich die Notizen der Mitarbeiter für Altfälle auch heute noch einsehen. Hieraus ergab sich, dass die Mitarbeiterin im Jahre 2008 nur über die Höhe der Provisionen gesprochen hatte, nicht aber darüber, dass diese an die Commerzbank gingen. Zudem ließ sich ein relevanter Fehler im Beteiligungsprospekt zur Höhe der in den Vertrieb fließenden Provisionen aufzeigen.