Geschlossene Fondsbeteiligungen
Geschlossene Fonds gehören dem Grauen Kapitalmarkt an. Dieser war bis zum 22.07.2013 (Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuchs) praktisch unreguliert. Es bestand lediglich eine formale Verpflichtung zur Erstellung eines Prospekts, ohne dass dieser von staatlicher Seite inhaltlich überprüft worden wäre. Es war der Rechtsprechung vorbehalten, für ein Mindestmaß an Aufklärung zu sorgen.
Im Folgenden lesen Sie, wie der Vertrieb von Fondsbeteiligungen funktioniert und welche Möglichkeiten des Ausstiegs es für den Anleger in den beiden bedeutsamsten Fondsklassen gibt