Erfahren Sie hier, welche Auswege aus einer Immobilienfondsbeteiligung es gibt.
Ziel: Der Ausstieg
Hat der Anleger eine notleidende Immobilienfondsbeteiligung erworben, geht sein Rechtsschutzziel meist dahin, seine Einlage zzgl. Agio wieder zurück zu erlangen. Zudem möchte er etwaige Steuervorteile der Vergangenheit behalten und von weitergehenden Risiken freigestellt werden. Schließlich möchte der Anleger zumeist einen entgangenen Gewinn in Höhe der Rendite aus einer alternativen Anlage einfordern, für welche er sich bei ordnungsgemäßer Aufklärung entschieden hätte (bei detaillierter Begründung z.B. 4%, vgl. BGH, Urt. v. 15.07.2014, WM 2014, 1670 (1673). Im Gegenzug überträgt der Anleger die (meist wertlose oder erheblich wertgeminderte) Fondsbeteiligung auf den Prozessgegner und ist damit alle Sorgen los.
Prozess meist alternativlos
Da es um viel Geld geht, sind die Prozessgegner regelmäßig nicht bereit, außergerichtlich nachzugeben. Zu groß ist aus ihrer Sicht die Gefahr, aufgrund von Erfolgsmeldungen von selbsternannten Anlegerschutzkanzleien eine Vielzahl von Trittbrettfahrern im Nachgang ebenfalls entschädigen zu müssen. Der Weg zum Ziel führt daher unweigerlich über ein gerichtliches Klageverfahren. Hierbei kann der Anlager sehr oft eine vollständige Rückabwicklung seiner Fondsbeteiligung erreichen. Bisweilen lässt sich ein Prozessgegner auch nach Klageerhebung auf einen akzeptablen Vergleich ein, um einer Verurteilung zu entgehen. Um keine Trittbrettfahrer zu ermutigen, besteht er zumeist darauf, den Anleger und seine Prozessbevollmächtigten einer umfassenden Verschwiegenheitspflicht zu unterwerfen.
Richtigen Prozessgegner auswählen
Entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg eines Gerichtsverfahrens ist die Auswahl des richtigen Prozessgegners.
Hierbei werden in der Praxis die meisten Fehler gemacht. Denn wenn am Ende beim Verurteilten nichts mehr zu holen, er also insolvent ist, war alle Mühe vergeblich.
Folgende Prozessgegner stehen prinzipiell zur Auswahl:
- der Vermittler (meist eine Bank)
- die Initiatoren, die Fondsgesellschaft und sonstige Prospektverantwortliche (Prospektverantwortliche).
Lesen Sie auf den folgenden Seiten, ob bei einem Vorgehen gegen den Beteiligten am Ende auch etwas zu holen ist und welche Voraussetzungen für ein erfolgreiches Vorgehen erforderlich sind.
Übersicht über den Artikel
- Teil 1: Die Masche der Banken
- Teil 2: Wie komme ich raus?
- Teil 3: Erfolgreiche Prozesse