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Unzufrieden mit Ihrer Kapitalanlage?

Haben Sie eine Immobilie erworben, die Ihnen Sorge bereitet? Weil Ihnen das Investment buchstäblich über den Kopf gewachsen ist und Sie nicht wissen, wie Sie die laufenden Darlehensraten für die finanzierende Bank aufbringen sollen?

Oder haben Sie sich auf eine Fondsbeteiligung eingelassen, weil Sie Ihrem Bankberater vertraut haben? Und sitzen Sie nun vor einem Scherbenhaufen, weil die Fondsgesellschaft insolvent zu werden droht?

Dann erhalten Sie auf dieser Website Informationen über einen erfolgreichen Ausstieg, der auch wirtschaftlich hält, was andere Ihnen rechtlich versprechen. Der Fokus liegt konsequent auf denjenigen Verursachern Ihrer Situation, bei denen nach erfolgreicher Prozessführung auch etwas zu holen ist: Banken und Notare.

Das Portal www.anlegerausstieg.de ist seit September 2014 am Start und soll Betroffenen eine weitergehende Orientierung geben. Es kann eine umfassende juristische Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.

Bild Bank © styleuneed / fotolia.com

Aktuelles

In diesem Verfahren erlitt ein bundesweit tätiges tätiges Kreditinstitut eine Prozessniederlage wegen Nichtaufklärung eines institutionellen Anlegers über kick-backs. Das Gericht wertete den Umstand, dass das Kreditinstitut sogar noch im Prozess die Höhe der Rückvergütungen bei dem Reefer Flottenfonds und HCI Real Estate BRIC nicht offenlegen wollte, zu ihrem Nachteil. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass es sich bei den Vorstandsmitgliedern unserer Mandantin durchaus um wirtschaftserfahrene Akteure handelte.

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In dieser Entscheidung hob der BGH eine Entscheidung der Vorinstanz auf, derzufolge bei einer eingetragenen Haftsumme von lediglich 10% eine Aufklärung des Anlegers über § 172 Abs. 4 HGB unterbleiben könne. Nach dieser Vorschrift haftet ein Kommanditist außenstehenden Gläubigern einer Fondsgesellschaft in Höhe erhaltener Ausschüttungen, die nicht auf einem handelsbilanziellen Gewinn beruhen (sog. Liquiditätsausschüttungen). Der Sache nach stellen derartige Ausschüttungen eine Rückzahlung der Kommanditeinlage dar, was im Interesse des Gläubigerschutzes zu vermeiden ist. Mit seiner Entscheidung hat der BGH verdeutlicht, dass das Ausschüttungsrisiko selbständig neben dem Totalverlustrisiko steht.

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Im Zusammenhang mit Schrottimmobilien-Fällen sind Ansprüche gegen den Verkäufer oder Vermittler wirtschaftlich meist nur sehr schwer durchsetzbar. Eine sichere Bank bilden demgegenüber Ansprüche gegen den haftpflichtversicherten Urkundsnotar, wenn dieser gegen Vorschriften des Beurkundungsrechts verstoßen hat.

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Erneute Prozessniederlage der Helaba Dublin International in Sachen MONTRANUS Fonds: Nach Hinweisen des OLG Braunschweig hat die Helaba Dublin International dem von uns vertretenen Kläger 85.000 Euro zu erstatten. Zudem kann sie keine Darlehensansprüche gegen den Kläger mehr verfolgen.

 

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Eine deutsche Großbank hat sich am 10.11.2014 vor dem Landgericht Göttingen (4 O 204/13) verpflichtet, Schadensersatz in Höhe von 80% an unseren Mandanten zu zahlen. Streitgegenständlich war der Erwerb von Fondsbeteiligungen an der DCSF Nr. 4 (Objekt Stuttgart) und DF Erste Asien.

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Nach mehreren Prozessniederlagen vor den Landgerichten Braunschweig und Hannover hat sich eine deutsche Großbank mit Blick auf die Rückabwicklung von Fondsbeteiligungen für die Fonds CS Venture II, HCI Real Estate Growth I USA, HCI Real Estate BRIC und Schifffahrtsgesellschaft Coburg zu vergleichen. Unsere Mandantin erhält 62.500,00 Euro Schadensersatz und darf zusätzlich die Fondsbeteiligungen behalten. Wirtschaftlich entspricht dies einem Vergleich von etwa 70% zugunsten unserer Mandantin (11 O 366/13).

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