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Ihr Prozess

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Dann haben Sie gute Karten.

Rechtsschutzversicherer trägt Prozesskostenrisiko

Ist der Anleger rechtsschutzversichert und besteht Deckungsschutz, trägt der Anleger kein Kostenrisiko. Er ist allenfalls mit einem minimalen Selbstbehalt an den Kosten beteiligt. Selbst wenn der Anleger seinen Prozess verliert, schmeisst er nicht noch gutes Geld schlechtem Geld hinterher. Voraussetzungen hierfür sind:

Vertragsrechtsschutz

Das Risiko muss vom Versicherungsvertrag erfasst sein. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Schrottimmobilien relevanten Konstellationen sind regelmäßig mitversichert.

Versicherte Fälle

Vom Vertragsrechtsschutz erfasst sind beispielhaft Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit folgenden Fallgruppen:

  • Erwerb einer vermieteten Eigentumswohnung
  • Beitritt zu einem geschlossenen Fonds
  • Erwerb einer atypisch stillen Beteiligung
  • Verträge zur Altersvorsorge
  • Fälle von Kapitalanlagebetrug.

Risikoausschlüsse

Die Rechtsschutzversicherer haben mittlerweile zahlreiche Risikoausschlüsse in ihre Vertragswerke aufgenommen, die den Deckungsschutz für den Versicherten einschränken. Hierbei ist maßgeblich, zu welcher Zeit der Versicherungsvertrag geschlossen wurde. Im Grundsatz gilt: Die älteren Verträge sind besser, weil sie weniger Haftungsausschlüsse aufweisen als die neueren Verträge.

Baurisiko

Praxisrelevant ist vor allem der Ausschluss für das sog. Baurisiko. Die Rechtsprechung hat aber dem Versuch der Versicherungswirtschaft widerstanden, diesen Risikoausschluss über Gebühr auszudehnen. Vielmehr gilt der Grundsatz kundenfreundlicher Auslegung. Der Versicherungsschutz darf nicht weiter verkürzt werden, als der erkennbare Zweck der Klausel dies gebietet. Die Baurisikoklausel erfasst danach z. B. nicht das Erwerbsrisiko einer Kapitalanlage (BGH, Urt. v. 25.06.2003, IV ZR 32/03; Urt. v. 19.02.2003, IV ZR 318/02), da der Erwerb einer Kapitalanlage meist nicht im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung eines Gebäudes steht.

Erfolgsaussichten müssen bestehen

Deckungsschutz wird nur erteilt, wenn die Prozessführung nicht mutwillig ist. In der Praxis scheitern Deckungsanfragen an dieser Hürde fast nie, weil der Rechtsschutzversicherer mangels eigener personeller Ressourcen nur eine Plausibilitätsprüfung vornehmen kann.

Nachvertraglicher Versicherungsschutz

Selbst nach Kündigung des Versicherungsvertrages besteht für den Anleger noch ein nachlaufender Deckungsschutz für 12 bis 24 Monate, je nach den Bedingungen des konkreten Vertrages. Zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, sollte auf keinen Fall ein Anbieterwechsel erfolgen, da im Einzelfall Schutzlücken entstehen können. Die Korrespondenz mit dem Rechtsschutzversicherer sollte der Anleger unbedingt einem Anwalt überlassen, um nicht ungewollt den Deckungsschutz zu gefährden. Kein Versicherungsschutz für Altrisiken Eine Rückwärtsversicherung für Altrisiken ist ausgeschlossen. Der Versicherungsvertrag muss also bereits bei Erwerb der Schrottimmobilie bestanden haben.

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